CLASSE LIBERA REGLEMENT
Technische Daten und Konstruktionsmerkmale:1. ALLGEMEINE KRITERIEN DER KLASSE
Das vorliegende Reglement betrifft Einrumpf-Segelboote mit festem Kiel, deren Eigner sich durch Eintritt in die Internationale Klassenvereinigung
zur genauen Beachtung der Regeln formal verpflichten.
2. KATEGORIEN UND DEREN ABMESSUNGEN
Bie Boote der Klasse Libera werden nach ihrer Länge über Alles (L.O.A.), ohne Ruder und
dessen Beschlag gemessen, in die nachstehend aufgefü,hrten Kategorien gegliedert. Kategorie "A" : mit l.o.a. von 10,71m bis 12,70m Kategorie "B" : mit l.o.a. von 8,71m bis 10,70m Kategorie "C" : mit l.o.a. von 6,71m bis 8,70m
3. MAXIMALE BREITE
Die Boote müssen die entsprechenden für den Rumpf vorgesehenden maximalen Breiten,
einschliesslich evtl. fester Ausleger und die maximale Gesamtbreite, vorgesehen für
die möglichen beweglichen Ausleger, einhalten.
Maximalbreite Rumpf Maximalbreite insgesamt
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Kategorie "A" max. 5,35m max. 8,50m
Kategorie "B" max. 5,35m max. 7,50m
Kategorie "C" max. 5,35m max. 6,50m
4. SEITLICHE AUSLEGER
A) Das vorliegende Reglement rechnet die festen seitlichen Ausleger in jeder Hinsicht dem Rumpf
zu. Sollten diese bei einem beliebigen Krängungswinkel eine autonome benetzte Fläche bilden,
d.h. getrennt vom zentralen Rumpf, so darf diese nicht länger sein als 50% der LOA der
jeweiligen Kategorie. Die eventuell zweite benetzte Fläche darf keinen aktiven
Auftriebskörper bilden, kann aber die Funktion eines Sicherheitsauftriebes haben.
5. PRÜFUNG DER STABILITÄT
Die Prüfung der Stabilität erfolgt durch eine Kontrolle des Aufrichtenden Moments.
Durchgeführt wird dieser Test bei ruhigem Wasser mit dem Boot in regattamässigem
Zustand, aber ohne Segel, Mannschaft und Lebensmittel. Der Mast wird gemäss Wasserwaage
genau horizontal gelegt und am Top wird das mit nachstehender Formel errechnete
Vergleichsgewicht (W) angebracht: Mit dem am Mast angebrachten Vergleichsgewicht muss sich das Boot aufrichten. Während des Tests sind folgende Bedingungen und Modalitäten zu beachten: a) Wind nicht stärker als 3 Knoten, Festmacher des zu kontrollierenden Bootes ohne sichtbare Spannung und an der Schiffslängsachse befestigt. b) Die seitlichen Ausleger müssen in folgender Stellung sein: Der Luv-Ausleger wird in in Segelstellung am Rumpf fixiert während der Lee-Ausleger, d.h. der Ausleger, zu dessen Seite der Test durchgeführt wird, vollkommen frei auf dem Wasser aufliegt. c) Das stehende Gut muss in normaler regattamäßiger Spannung gehalten werden, d.h. es kann nicht gelockert werden mit dem Ziel, eine stärkere Seitenlage des Mastes zu erreichen. d) Das laufende Gut ist an Deck im Ruhestand festzulegen, ausgenommen hiervon das Fall "I", das für die Durchführung des Krängungstests benutzt wird. e) Der Kiel und dessen Befestigung müssen in der Statik ausreichend sein und es können weder Hilfswerkzeug noch Verstärkungen benutzt werden, die nicht zur normalen Ausstattung gehören. f) Das Vergleichsgewicht ist am Mast, genau 15cm unterhalb vom Top, anzubringen. Alle Proben werden grundsätzlich in Gegenwart und unter direkter Verantwortung des Bootseigners oder eines von ihm schriftlich autorisierten Vertreters durchgeführt.
6. MANNSCHAFT UND TRAPEZE
Für die Mannschaft an Bord und die Trapezisten ist für jede Kategorie eine maximale
Personen- und Trapezistenzahl festgeschrieben:
Mannschaft an Bord Trapezisten
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Kategorie "A" max. 14 max. 12
Kategorie "B" max. 10 max. 9
Kategorie "C" max. 7 max. 7
Es dürfen nicht mehr Trapezeinrichtungen montiert sein als in der jeweiligen Kategorie Trapezisten
erlaubt sind.Alle Trapezisten müssen immer und in jedem Fall eine Regattaweste tragen. Die Trapezisten müssen mit den Füssen stets Kontakt mit den beweglichen Auslegern halten, weshalb die Bildung von Pyramiden verboten ist. Bei Regatten, die auch Nachtfahrten vorsehen, ist von jedem Crewmitglied ein schaltbares Blinklicht zu tragen.
7) SEGELPLAN
Die Segelfläche und Art des Zubehörs ist freigestellt. Kategorie "A" Durchmesser 92cm (3,0 feet) Kategorie "B" Durchmesser 76cm (2,5 feet) Kategorie "C" Durchmesser 61cm (2,0 feet)
DOKUMENTE UND AUSRÜSTUNG
8) MESSBRIEF
Der Messbrief ist ein Dokument, das von der Classe Libera International für jedes Boot
ausgestellt wird, das die vorgesehenden Kontrollen und Messungen mit positivem Ergebnis
abgeschlossen hat. Diese Kontrollen werden durchgeführt durch einen hierzu eigens bestellten
Vermesser des Segelverbandes.
9) SICHERHEITSVORSCHRIFTEN UND AUSRÜSTUNG
Die Boote der Classe Libera müssen auch in havariertem Zustand unsinkbar sein und in der
Lage sein, die Mannschaft zu tragen.
Anwendbarkeit, Sanktionen und Sonstiges
10) ANWENDBARKEIT, GÜLTIGKEIT, ÄNDERUNGEN
Die Bestimmungen dieses Reglements setzen alle bisherigen Regeln außer Kraft und gelten ab dem
19. April 2006. |