CLASSE LIBERA REGLEMENT


Verabschiedet von der AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der Klasse in Pertisau am 19. April 2006. MIT SOFORTIGER GÜLTIGKEIT

Technische Daten und Konstruktionsmerkmale:

1. ALLGEMEINE KRITERIEN DER KLASSE

Das vorliegende Reglement betrifft Einrumpf-Segelboote mit festem Kiel, deren Eigner sich durch Eintritt in die Internationale Klassenvereinigung zur genauen Beachtung der Regeln formal verpflichten.
Zweck des Reglements ist es, eine maximale technische Entwicklung der Boote zu gewährleisten und dies unter Einhaltung einiger einfacher Eckdaten, die geeignet sind, einen ehrlichen Vergleich im Sinne sportlicher Fairnis zu ermöglichen.
Alles was nicht ausdrücklich verboten oder beschränkt ist, ist freigestellt.
Unter Einrumpfboot ist ein Boot zu verstehen, dessen Querschnitt im normalen, regattamässigem Zustand immer symmetrisch zur Längsachse ist und die nicht mehr als eine benetzte Fläche aufweisen, die dazu geeignet ist, Auftriebskörper zu bilden.

2. KATEGORIEN UND DEREN ABMESSUNGEN

Bie Boote der Klasse Libera werden nach ihrer Länge über Alles (L.O.A.), ohne Ruder und dessen Beschlag gemessen, in die nachstehend aufgefü,hrten Kategorien gegliedert.

Kategorie "A" : mit l.o.a. von 10,71m bis 12,70m
Kategorie "B" : mit l.o.a. von  8,71m bis 10,70m
Kategorie "C" : mit l.o.a. von  6,71m bis  8,70m

3. MAXIMALE BREITE

Die Boote müssen die entsprechenden für den Rumpf vorgesehenden maximalen Breiten, einschliesslich evtl. fester Ausleger und die maximale Gesamtbreite, vorgesehen für die möglichen beweglichen Ausleger, einhalten.
Der Verzicht auf bewegliche seitliche Ausleger berechtigt nicht zur Überschreitung der maximalen Breite für den Rumpf.

Erlaubte maximale Breiten:

                               Maximalbreite Rumpf             Maximalbreite insgesamt
=======================================================================================
Kategorie "A"                    max. 5,35m                         max. 8,50m
Kategorie "B"                    max. 5,35m                         max. 7,50m
Kategorie "C"                    max. 5,35m                         max. 6,50m

4. SEITLICHE AUSLEGER

A) Das vorliegende Reglement rechnet die festen seitlichen Ausleger in jeder Hinsicht dem Rumpf zu. Sollten diese bei einem beliebigen Krängungswinkel eine autonome benetzte Fläche bilden, d.h. getrennt vom zentralen Rumpf, so darf diese nicht länger sein als 50% der LOA der jeweiligen Kategorie. Die eventuell zweite benetzte Fläche darf keinen aktiven Auftriebskörper bilden, kann aber die Funktion eines Sicherheitsauftriebes haben.

B) Die beweglichen seitlichen Ausleger müssen innerhalb der max. Breite mit einem Scharnier am Rumpf befestigt sein. Zusätzlich muss der jeweilige Luv-Ausleger mit einer Sicherheitsfixierung am rumpf befestigt sein.

Unter Berücksichtigung von Art.3 können sie in jedem Material sowie in jeder Form und Dimension realisiert werden
Ihre Struktur darf in keinem Falle spitze Teile oder scharfe Kanten aufweisen.

5. PRÜFUNG DER STABILITÄT

Die Prüfung der Stabilität erfolgt durch eine Kontrolle des Aufrichtenden Moments. Durchgeführt wird dieser Test bei ruhigem Wasser mit dem Boot in regattamässigem Zustand, aber ohne Segel, Mannschaft und Lebensmittel. Der Mast wird gemäss Wasserwaage genau horizontal gelegt und am Top wird das mit nachstehender Formel errechnete Vergleichsgewicht (W) angebracht:

W = 0,15 x LOA x LOA (in kg)


Mit dem am Mast angebrachten Vergleichsgewicht muss sich das Boot aufrichten.

Während des Tests sind folgende Bedingungen und Modalitäten zu beachten:
a) Wind nicht stärker als 3 Knoten, Festmacher des zu kontrollierenden Bootes ohne sichtbare Spannung und an der Schiffslängsachse befestigt.
b) Die seitlichen Ausleger müssen in folgender Stellung sein: Der Luv-Ausleger wird in in Segelstellung am Rumpf fixiert während der Lee-Ausleger, d.h. der Ausleger, zu dessen Seite der Test durchgeführt wird, vollkommen frei auf dem Wasser aufliegt.
c) Das stehende Gut muss in normaler regattamäßiger Spannung gehalten werden, d.h. es kann nicht gelockert werden mit dem Ziel, eine stärkere Seitenlage des Mastes zu erreichen.
d) Das laufende Gut ist an Deck im Ruhestand festzulegen, ausgenommen hiervon das Fall "I", das für die Durchführung des Krängungstests benutzt wird.
e) Der Kiel und dessen Befestigung müssen in der Statik ausreichend sein und es können weder Hilfswerkzeug noch Verstärkungen benutzt werden, die nicht zur normalen Ausstattung gehören.
f) Das Vergleichsgewicht ist am Mast, genau 15cm unterhalb vom Top, anzubringen.
Alle Proben werden grundsätzlich in Gegenwart und unter direkter Verantwortung des Bootseigners oder eines von ihm schriftlich autorisierten Vertreters durchgeführt.

6. MANNSCHAFT UND TRAPEZE

Für die Mannschaft an Bord und die Trapezisten ist für jede Kategorie eine maximale Personen- und Trapezistenzahl festgeschrieben:

                           Mannschaft an Bord                Trapezisten
=========================================================================
Kategorie "A"                    max. 14                       max. 12
Kategorie "B"                    max. 10                       max.  9
Kategorie "C"                    max.  7                       max.  7
Es dürfen nicht mehr Trapezeinrichtungen montiert sein als in der jeweiligen Kategorie Trapezisten erlaubt sind.
Alle Trapezisten müssen immer und in jedem Fall eine Regattaweste tragen. Die Trapezisten müssen mit den Füssen stets Kontakt mit den beweglichen Auslegern halten, weshalb die Bildung von Pyramiden verboten ist.
Bei Regatten, die auch Nachtfahrten vorsehen, ist von jedem Crewmitglied ein schaltbares Blinklicht zu tragen.

7) SEGELPLAN

Die Segelfläche und Art des Zubehörs ist freigestellt.
Beim Segeln am Wind darf bewegliches Zubehör, obgleich in der Zahl und im Ausmass nicht beschränkt, nicht über die maximalen Aussenmasse über Alles der Kategorie hinausreichen.
Das Mastprofil darf folgende maximale Flügeltiefe aufweisen:

Kategorie "A"                    Durchmesser 92cm (3,0 feet)
Kategorie "B"                    Durchmesser 76cm (2,5 feet)
Kategorie "C"                    Durchmesser 61cm (2,0 feet)

DOKUMENTE UND AUSRÜSTUNG


8) MESSBRIEF

Der Messbrief ist ein Dokument, das von der Classe Libera International für jedes Boot ausgestellt wird, das die vorgesehenden Kontrollen und Messungen mit positivem Ergebnis abgeschlossen hat. Diese Kontrollen werden durchgeführt durch einen hierzu eigens bestellten Vermesser des Segelverbandes.
Das Original dieses Messbriefes ist ein öffentliches Dokument und wird bei der Klassenvereinigung hinterlegt. Eine zweite Ausfertigung verbleibt beim Eigner zwecks weiterer Verwendung.
Der Vermesser kann nach eigenem Ermessen den Rat der Technischen Kommission der Klasse Libera einholen und steht seinerseits den jeweiligen Regatta-Komitees für praktische Hilfeleistungen und Kontrollen zur Verfügung.
Es ist die Pflicht eines jeden Eigners, sein Boot in dem im Messbrief vermerkten Zustand zu halten. Sofern durchgeführte Umbauten zu einer Änderung der im Messbrief vermerkten Daten führen, so muss der Eigner untereigener Verantwortung und auf eigene Spesen einen neuen Messbrief beantragen. Der Messbrief behält auch im Falleeines Eignerwechsels Gültigkeit, sofern sich die hierin vermerkten Daten nicht &aauml;ndern; siehe vorstehenden Absatz.

9) SICHERHEITSVORSCHRIFTEN UND AUSRÜSTUNG

Die Boote der Classe Libera müssen auch in havariertem Zustand unsinkbar sein und in der Lage sein, die Mannschaft zu tragen.

Ein "Airbag" am Mast ist vorgeschrieben.

Anwendbarkeit, Sanktionen und Sonstiges


10) ANWENDBARKEIT, GÜLTIGKEIT, ÄNDERUNGEN

Die Bestimmungen dieses Reglements setzen alle bisherigen Regeln außer Kraft und gelten ab dem 19. April 2006.
Änderungen des Reglements können bei jeder Hauptversammlung mit 2/3 der Stimmen aller anwesenden Mitglieder bzw. mit Vollmacht vertretenen Mitgliedern beschlossen werden.
Es müssen mindestens 51% der stimmberechtigten Mitglieder der Classe Libera persönlich oder mit Vollmacht anwesend sein.

Der Vorstand hat das Recht, den Mitgliedern die Teilnahme an Regatten zu untersagen, die von der Klasse nicht vorgesehen sind oder deren Teilnahmebedingungen im Widerspruch zu diesem Reglement stehen bzw. nicht die Vorlage des Messbriefes verlangen.

11) SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND OFFENBARUNG

Dieses Reglement wird ins Englische übersetzt.
Im Streitfall gilt der Text in englischer Sprache gemäß der verbindlichen Interpretation des Vorstandes der internationalen Classe-Libera.

12) VERANTWORTLICHKEIT

Die Erteilung des Messbriefes durch die Klassenvereinigung begründet keinerlei Verantwortung der Klassenvereinigung für Schäden, die dem Eigner, der Mannschaft oder Dritten während Regatten oder anlässlich sonstigem Gebrauch der Boote der Classe Libera zustoßen könnten.

NEUESTER STAND DES REGLEMENTS nach BESCHLUSS anlässlich der außerordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG vom 19. April 2006 im STRANDHOTEL ENTNER, A-6213 Pertisau/Achensee.